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Vorabpauschale berechnen — warum dein ETF auch ohne Verkauf besteuert wird

Was ist die Vorabpauschale?

Thesaurierende ETFs schütten ihre Erträge nicht aus — sie reinvestieren sie. Das ist für Anleger bequem, aber das Finanzamt hatte früher das Problem, dass es jahrelang keine Steuern erheben konnte, bis der Fonds endlich verkauft wurde.

Die Vorabpauschale, eingeführt durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) §§ 16–18, löst das: Du zahlst jährlich eine Art Mindeststeuer auf einen fiktiven Mindestgewinn — auch wenn der Fonds nichts ausgeschüttet hat. Bei einem späteren Verkauf werden die gezahlten Vorabpauschalen angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

Das System gilt seit 2018. Wer ETFs bei DEGIRO hält, ist betroffen.

Wer muss die Vorabpauschale zahlen?

Die Vorabpauschale fällt an, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Du hältst einen thesaurierenden ETF (keine oder geringe Ausschüttungen).
  2. Der Basiszins ist positiv (war er 2022 nicht — deshalb gab es 2023 keine Vorabpauschale für 2022).
  3. Der Kurs des ETFs ist nicht gefallen — die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt und kann nie negativ sein.

Für die meisten DEGIRO-Nutzer, die gängige World- oder S&P-500-ETFs halten, trifft das seit 2023 wieder zu. Der positive Basiszins ist zurück.

Wie die Vorabpauschale berechnet wird

Die Formel aus § 18 InvStG:

Basisertrag = Fondswert (01.01.) × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen
Minimum: 0 € · Maximum: tatsächlicher Kursgewinn im Jahr

Der Basiszins wird jährlich vom BMF auf Basis des Zinssatzes der Deutschen Bundesbank veröffentlicht:

SteuerjahrBasiszinsVorabpauschale fällig
2022−0,05 %Nein (negativer Basiszins)
20232,55 %Ja, im Januar 2024
20242,29 %Ja, im Januar 2025
20252,53 %Ja, im Januar 2026

Die Vorabpauschale für Jahr X wird immer im Januar des Folgejahres erhoben und im Steuerjahr X deklariert.

Teilfreistellung: Nicht die volle Vorabpauschale ist steuerpflichtig

Bevor du die Vorabpauschale versteuern musst, greift die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Sie stellt einen Teil des Ertrags steuerfrei — als pauschale Kompensation dafür, dass der Fonds intern bereits körperschaftsteuerpflichtige Erträge hatte.

ETF-TypTeilfreistellungSteuerpflichtig
Aktien-ETF (mind. 51 % Aktien)30 %70 %
Mischfonds (mind. 25 % Aktien)15 %85 %
Immobilienfonds (inland)60 %40 %
Sonstige / Anleihe-ETFs0 %100 %

Ein MSCI-World-ETF ist ein Aktien-ETF → 30 % Teilfreistellung. Das bedeutet: nicht die volle Vorabpauschale ist steuerpflichtig, sondern nur 70 % davon.

Konkrete Berechnung für 2025

Angenommen, du hältst einen thesaurierenden MSCI-World-ETF (IE00B4L5Y983, Aktien-ETF, keine Ausschüttungen):

Vorabpauschale 2025 — Beispielrechnung
SchrittRechnungErgebnis
Fondswert am 01.01.20255.000,00 €
Basiszins 2025 (BMF)2,53 %
Basisertrag5.000 × 2,53 % × 0,788,55 €
− Ausschüttungenthesaurierend0,00 €
Vorabpauschale brutto88,55 €
− Teilfreistellung 30 %88,55 × 30 %26,57 €
Steuerpflichtig61,99 €

Zeile 6, Anlage KAP-INV: 61,99 €
Abgeltungsteuer: 61,99 € × 25 % = 15,50 € + Soli ≈ 16,35 €
Fällig: Januar 2026 (Abbuchung aus DEGIRO-Verrechnungskonto)

Bei einem späteren Verkauf des ETFs werden alle bisher gezahlten Vorabpauschalen vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen — du zahlst also nicht doppelt.

Häufige Fehler bei der Vorabpauschale

Fehler 1 — Vorabpauschale komplett vergessen: Wer keine Verkäufe hatte, denkt oft, es gibt nichts zu erklären. Falsch — die Vorabpauschale fällt jährlich an, solange der Basiszins positiv ist.
Fehler 2 — Falschen ETF-Typ anwenden: Nicht jeder ETF ist ein Aktien-ETF. Anleihe-ETFs haben 0 % Teilfreistellung, Immobilienfonds bis zu 80 %. Den falschen Prozentsatz anzuwenden führt zu Über- oder Unterzahlung.
Fehler 3 — Vorabpauschalen beim Verkauf nicht verrechnen: Beim Verkauf eines ETFs musst du alle bisher gezahlten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abziehen. Wer das vergisst, zahlt zu viel.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Was passiert, wenn mein DEGIRO-Konto nicht genug Guthaben hatte?
DEGIRO kann bei fehlendem Guthaben die Abbuchung nicht vornehmen. Trotzdem bleibt die Steuerpflicht bestehen — du musst die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben und ggf. direkt ans Finanzamt zahlen.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?
Grundsätzlich ja — aber die Ausschüttungen werden auf den Basisertrag angerechnet. Bei einem ausschüttenden ETF, der mehr ausschüttet als der Basisertrag beträgt, ist die Vorabpauschale null. Sie fällt in der Praxis fast nur bei thesaurierenden oder sehr niedrig ausschüttenden Fonds an.
Wie finde ich heraus, ob mein ETF ein Aktien-ETF für die Teilfreistellung ist?
Entweder im KID / KIID des ETFs oder im Verkaufsprospekt unter „Anlageschwerpunkte". Als Faustregel: MSCI World, S&P 500, DAX, EM-ETFs sind Aktien-ETFs (30 % Teilfreistellung). Aggregierte Bond-ETFs sind 0 %. Im Zweifel beim Anbieter (iShares, Vanguard, Xtrackers) nachfragen.
Ich habe den ETF erst im Oktober gekauft — muss ich die volle Vorabpauschale zahlen?
Nein. Der Fondswert am 1. Januar ist maßgeblich — hattest du den ETF da noch nicht, ist die Grundlage null und es fällt keine Vorabpauschale an. Die erste Berechnung beginnt erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Was war mit 2022 — da gab es keine Vorabpauschale?
Richtig. Der Basiszins 2022 war −0,05 % — damit war der Basisertrag negativ und die Vorabpauschale null. Für das Steuerjahr 2022 ist keine Vorabpauschale angefallen. Ab 2023 ist der Basiszins wieder positiv.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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