Vorabpauschale berechnen — warum dein ETF auch ohne Verkauf besteuert wird
Was ist die Vorabpauschale?
Thesaurierende ETFs schütten ihre Erträge nicht aus — sie reinvestieren sie. Das ist für Anleger bequem, aber das Finanzamt hatte früher das Problem, dass es jahrelang keine Steuern erheben konnte, bis der Fonds endlich verkauft wurde.
Die Vorabpauschale, eingeführt durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) §§ 16–18, löst das: Du zahlst jährlich eine Art Mindeststeuer auf einen fiktiven Mindestgewinn — auch wenn der Fonds nichts ausgeschüttet hat. Bei einem späteren Verkauf werden die gezahlten Vorabpauschalen angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
Das System gilt seit 2018. Wer ETFs bei DEGIRO hält, ist betroffen.
Wer muss die Vorabpauschale zahlen?
Die Vorabpauschale fällt an, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Du hältst einen thesaurierenden ETF (keine oder geringe Ausschüttungen).
- Der Basiszins ist positiv (war er 2022 nicht — deshalb gab es 2023 keine Vorabpauschale für 2022).
- Der Kurs des ETFs ist nicht gefallen — die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt und kann nie negativ sein.
Für die meisten DEGIRO-Nutzer, die gängige World- oder S&P-500-ETFs halten, trifft das seit 2023 wieder zu. Der positive Basiszins ist zurück.
Wie die Vorabpauschale berechnet wird
Die Formel aus § 18 InvStG:
Basisertrag = Fondswert (01.01.) × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen
Minimum: 0 € · Maximum: tatsächlicher Kursgewinn im Jahr
Der Basiszins wird jährlich vom BMF auf Basis des Zinssatzes der Deutschen Bundesbank veröffentlicht:
| Steuerjahr | Basiszins | Vorabpauschale fällig |
|---|---|---|
| 2022 | −0,05 % | Nein (negativer Basiszins) |
| 2023 | 2,55 % | Ja, im Januar 2024 |
| 2024 | 2,29 % | Ja, im Januar 2025 |
| 2025 | 2,53 % | Ja, im Januar 2026 |
Die Vorabpauschale für Jahr X wird immer im Januar des Folgejahres erhoben und im Steuerjahr X deklariert.
Teilfreistellung: Nicht die volle Vorabpauschale ist steuerpflichtig
Bevor du die Vorabpauschale versteuern musst, greift die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Sie stellt einen Teil des Ertrags steuerfrei — als pauschale Kompensation dafür, dass der Fonds intern bereits körperschaftsteuerpflichtige Erträge hatte.
| ETF-Typ | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (mind. 51 % Aktien) | 30 % | 70 % |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktien) | 15 % | 85 % |
| Immobilienfonds (inland) | 60 % | 40 % |
| Sonstige / Anleihe-ETFs | 0 % | 100 % |
Ein MSCI-World-ETF ist ein Aktien-ETF → 30 % Teilfreistellung. Das bedeutet: nicht die volle Vorabpauschale ist steuerpflichtig, sondern nur 70 % davon.
Konkrete Berechnung für 2025
Angenommen, du hältst einen thesaurierenden MSCI-World-ETF
(IE00B4L5Y983, Aktien-ETF, keine Ausschüttungen):
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fondswert am 01.01.2025 | — | 5.000,00 € |
| Basiszins 2025 (BMF) | — | 2,53 % |
| Basisertrag | 5.000 × 2,53 % × 0,7 | 88,55 € |
| − Ausschüttungen | thesaurierend | 0,00 € |
| Vorabpauschale brutto | — | 88,55 € |
| − Teilfreistellung 30 % | 88,55 × 30 % | 26,57 € |
| Steuerpflichtig | — | 61,99 € |
→ Zeile 6, Anlage KAP-INV: 61,99 €
Abgeltungsteuer: 61,99 € × 25 % = 15,50 € + Soli ≈ 16,35 €
Fällig: Januar 2026 (Abbuchung aus DEGIRO-Verrechnungskonto)
Bei einem späteren Verkauf des ETFs werden alle bisher gezahlten Vorabpauschalen vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen — du zahlst also nicht doppelt.
Häufige Fehler bei der Vorabpauschale
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.