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FIFO Berechnung bei DEGIRO — wie das Finanzamt deinen Gewinn ermittelt

Was ist FIFO — und warum interessiert das das Finanzamt?

FIFO steht für First In, First Out. Wenn du Aktien verkaufst und mehrere Kauftranchen hast, gelten die zuerst gekauften Stücke als zuerst verkauft. Das Finanzamt schreibt dieses Verfahren in § 20 Abs. 4 EStG verbindlich vor — du hast keine Wahl.

Das klingt neutral. Ist es aber nicht immer: Wenn deine älteste Tranche billiger war als die neuere, fällt der steuerliche Gewinn höher aus, als wenn du zuerst die teure Tranche verkauft hättest. Umgekehrt kann FIFO auch vorteilhaft sein.

Praktisch bedeutet das: Für jede DEGIRO-Position musst du wissen, wann du wie viele Stücke zu welchem Preis gekauft hast — und das über mehrere Jahre hinweg. Ohne Hilfsmittel ist das schnell eine Tabellenkalkulations-Übung, die Stunden dauert.

Warum DEGIRO-Nutzer das selbst berechnen müssen

Bei einer deutschen Direktbank (comdirect, DKB, ING) übernimmt die Depotbank die FIFO-Rechnung und führt die Steuer automatisch ab. Du bekommst eine Jahressteuerbescheinigung — fertig.

DEGIRO ist ein niederländischer Broker und unterliegt dieser Pflicht nicht. Du bekommst stattdessen einen Jahreskontoauszug als CSV-Datei — mit allen Transaktionen, aber ohne steuerliche Auswertung.

Das bedeutet: Die FIFO-Berechnung liegt bei dir. Das Finanzamt erwartet den korrekten Veräußerungsgewinn in Zeile 19 (Anlage KAP) für Aktiengewinne. Trägst du dort einen falschen Wert ein — oder gar nichts — ist das Steuerhinterziehung, auch wenn sie unabsichtlich ist.

Wie die FIFO-Berechnung funktioniert

Die Formel ist im Kern klar: Veräußerungsgewinn = Veräußerungspreis − Anschaffungskosten (nach FIFO).

Du führst für jede Position eine Warteschlange der Kauftranchen. Verkaufst du Stücke, werden sie vom ältesten Ende der Warteschlange abgezogen — Tranche für Tranche. Der gewichtete Einstandspreis der verbrauchten Stücke ergibt die steuerlichen Anschaffungskosten.

Dazu kommen die Transaktionskosten: Ordergebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten (gut für dich), Ordergebühren beim Verkauf mindern den Veräußerungserlös. DEGIRO erhebt für die meisten Aktien eine Grundgebühr plus börsenabhängige Abwicklungskosten — diese stehen in der CSV und müssen in die Rechnung einfließen.

Konkretes Beispiel mit echten Zahlen

Angenommen, du hast die Muster-AG (ISIN: DE000A1234567) in zwei Tranchen gekauft und einen Teil wieder verkauft:

Beispielrechnung — FIFO
VorgangDatumStückKursWert
Kauf 110.01.20235020,00 €1.000,00 €
Kauf 201.06.20235025,00 €1.250,00 €
Verkauf15.11.20246030,00 €1.800,00 €

FIFO-Zuteilung:

  • 50 Stück aus Kauf 1 × 20,00 € = 1.000,00 € Einstand
  • 10 Stück aus Kauf 2 × 25,00 € =   250,00 € Einstand
  • Gesamt Anschaffungskosten: 1.250,00 €

Erlös 1.800,00 € − Einstand 1.250,00 € = Gewinn 550,00 €

Zeile 19, Anlage KAP: 550,00 €
Abgeltungsteuer: 550,00 € × 25 % = 137,50 € + 5,5 % Soli ≈ 145,06 €

Die restlichen 40 Stücke aus Kauf 2 (40 × 25,00 € = 1.000,00 €) liegen weiter im Depot. Ihr Einstandspreis ist für künftige Verkäufe relevant — den musst du dir merken oder von KAPitan merken lassen.

Häufige Fehler bei der FIFO-Berechnung

Fehler 1 — Transaktionskosten vergessen: DEGIRO-Ordergebühren sind steuerlich relevant. Wer sie ignoriert, überschätzt den steuerpflichtigen Gewinn und zahlt zu viel — oder unterschätzt ihn und riskiert eine Nachzahlung.
Fehler 2 — Jahresübergreifende Tranchen nicht berücksichtigen: Du hast 2021 Aktien gekauft und 2024 verkauft. Wenn du nur die CSV von 2024 hochlädst, fehlt der Kaufpreis von 2021. Das Finanzamt rechnet dann mit einem Einstand von 0 € — dein Gewinn wird massiv überschätzt.
Fehler 3 — Aktiensplit nicht anpassen: Nach einem 2-für-1-Split verdoppelt sich die Stückzahl, aber der Einstand pro Stück halbiert sich. Wer das in der FIFO-Rechnung nicht anpasst, kommt auf falsche Gewinne.

Wie KAPitan die FIFO-Berechnung für dich erledigt

KAPitan liest deine DEGIRO-Transaktions-CSV und führt die FIFO-Warteschlange für jede Position automatisch — inklusive Transaktionskosten, jahresübergreifenden Tranchen und Fremdwährungsumrechnung mit EZB-Tageskursen.

Fehlen Kaufdaten aus Vorjahren, wirst du gezielt gefragt. Das Ergebnis: ein fertiger Wert für Zeile 19 (und ggf. Zeile 20 für Verluste), den du direkt in ELSTER überträgst.

Häufige Fragen zur FIFO-Berechnung

Gilt FIFO für alle Wertpapiere bei DEGIRO?
Ja — für Aktien, ETFs, Anleihen und alle anderen Wertpapiere. § 20 Abs. 4 EStG schreibt FIFO für alle Kapitalerträge aus Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen vor. Eine Ausnahme: Derivate und Zertifikate können abweichende Regeln haben.
Was passiert, wenn ich Aktien bei mehreren Brokern halte?
FIFO gilt depotbezogen, nicht ISIN-übergreifend. 50 Apple-Aktien bei DEGIRO und 50 bei Interactive Brokers sind zwei getrennte FIFO-Töpfe. Du berechnest für jedes Depot separat und trägst die Summe in der Anlage KAP ein.
Ich habe Verluste gemacht — in welche ELSTER-Zeile trägt das ein?
Aktienverluste kommen in Zeile 20 (Anlage KAP). Sie können ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden — nicht mit ETF-Gewinnen oder Zinsen. Das Finanzamt führt dafür getrennte Verlustverrechnungstöpfe (Topf 1: Aktien, Topf 2: sonstige Einkünfte).
Muss ich FIFO auch angeben, wenn ich unter dem Freibetrag von 1.000 € bleibe?
Du musst die Anlage KAP trotzdem einreichen, wenn du einen ausländischen Broker wie DEGIRO nutzt — auch wenn dein Gewinn unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt. Der Freibetrag wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt; du trägst trotzdem den tatsächlichen Gewinn ein.
Was ist der Unterschied zwischen FIFO und Durchschnittsmethode?
Die Durchschnittsmethode ist für Privatanleger in Deutschland nicht erlaubt. § 20 Abs. 4 EStG schreibt FIFO zwingend vor. Für dein DEGIRO-Depot gilt: FIFO, kein Wenn und Aber.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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