Anlage KAP bei ausländischen Brokern — was du wissen musst
Das Problem: Keine Steuerbescheinigung vom ausländischen Broker
Wer bei einer deutschen Bank investiert — comdirect, DKB, ING, Consorsbank — bekommt am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung. Die Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, überwacht den Sparer-Pauschbetrag und liefert eine druckfertige Steuerbescheinigung. Du musst nichts tun.
Bei ausländischen Brokern ist das anders. DEGIRO (Niederlande), Interactive Brokers (USA), eToro (Zypern), Trading 212 (Bulgarien) — keiner von ihnen unterliegt der deutschen Quellenbesteuerungspflicht. Du bekommst keine Jahressteuerbescheinigung. Du bekommst auch keinen automatischen Abzug der Abgeltungsteuer.
Stattdessen landet jeder Gewinn, jede Dividende, jeder Zins ungekürzt auf deinem Konto. Das klingt gut, hat aber einen Haken: Du bist verpflichtet, diese Erträge selbst zu versteuern — und das Finanzamt wartet nicht auf dich.
Rechtliche Grundlage: Warum du es wirklich musst
Die Pflicht zur Selbstdeklaration ergibt sich aus zwei Normen:
- § 32d Abs. 3 EStG — Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (also alle Erträge von ausländischen Brokern), müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- § 149 AO — Wer nach § 32d EStG erklärungspflichtig ist, muss eine Steuererklärung abgeben.
Das gilt auch, wenn du unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) bleibst. Auch dann musst du die Anlage KAP einreichen — der Pauschbetrag wird dann einfach abgezogen und die Steuer ist null.
Was du für die Anlage KAP brauchst
Je nach Broker unterscheiden sich die verfügbaren Exportdateien. Gemeinsam ist allen: Du brauchst eine vollständige Liste aller Transaktionen für das Steuerjahr — Käufe, Verkäufe, Dividenden, Zinsen, Quellensteuer.
| Broker | Exportformat | Wo zu finden |
|---|---|---|
| DEGIRO | CSV (Transaktionen + Konto) | Inbox → Transaktionen / Konto → Export |
| Interactive Brokers | Activity Statement (CSV/PDF) | Reports → Tax → Activity Statement |
| eToro | Account Statement (XLSX) | Portfolio → Kontoverlauf → Export |
| Trading 212 | CSV Exports | Konto → Exportieren |
| Revolut | CSV (Aktien-Trades) | Aktien → Transaktionen → Exportieren |
Welche Anlage(n) du ausfüllen musst
Als Nutzer eines ausländischen Brokers brauchst du mindestens die Anlage KAP, und wenn du ETFs hältst auch die Anlage KAP-INV.
| Ertrag | Anlage | Zeile |
|---|---|---|
| Aktiengewinne + Dividenden + Zinsen (Gesamt) | KAP | 19 |
| Davon: Aktiengewinne (in Z19 enthalten) | KAP | 20 |
| Aktienverluste | KAP | 23 |
| Verluste sonstige (Topf 2) | KAP | 22 |
| Quellensteuer anrechenbar | KAP | 41 |
| ETF-Ausschüttungen (vor TFS, je Fondsart) | KAP-INV | 4–8 |
| Vorabpauschale (vor TFS, je Fondsart) | KAP-INV | 9–13 |
| ETF-Veräußerungsgewinne/-verluste (vor TFS) | KAP-INV | 14–26 |
Die wichtigsten Berechnungen die du selbst durchführen musst
Was ein deutscher Broker automatisch erledigt, liegt bei dir, wenn du einen ausländischen Broker nutzt:
- FIFO-Berechnung — für jeden Aktienverkauf musst du nach dem First-In-First-Out-Verfahren (§ 20 Abs. 4 EStG) ermitteln, welche Anteile verkauft wurden und was ihr Einstandspreis war. Das gilt auch über Jahresgrenzen hinweg.
- Währungsumrechnung — alle Beträge müssen in Euro umgerechnet werden, mit dem EZB-Referenzkurs zum Transaktionsdatum.
- ETF-Teilfreistellung — ETF-Gewinne sind nicht vollständig steuerpflichtig; je nach Fondstyp wird ein Teil freigestellt (30 % für Aktien-ETFs).
- Vorabpauschale — für thesaurierende ETFs fällt jährlich eine Mindestbesteuerung an, auch ohne Verkauf.
- Verlustverrechnungstöpfe — Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen.
Risiko: Automatischer Informationsaustausch (CRS)
Ausländische Broker melden Kontoinhaber und Erträge seit 2017 automatisch an die deutschen Steuerbehörden — im Rahmen des OECD Common Reporting Standard (CRS). Das Bundeszentralamt für Steuern erhält diese Daten und kann sie mit deiner Steuererklärung abgleichen.
„Ich habe es nicht gewusst" schützt nicht vor Nachzahlungen und Zinsen. Wer ausländische Kapitalerträge nicht angibt, riskiert außerdem ein Steuerstrafverfahren, wenn die Abweichung groß genug ist.
Häufige Fragen zu ausländischen Brokern und Anlage KAP
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.