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Anlage KAP bei ausländischen Brokern — was du wissen musst

Das Problem: Keine Steuerbescheinigung vom ausländischen Broker

Wer bei einer deutschen Bank investiert — comdirect, DKB, ING, Consorsbank — bekommt am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung. Die Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, überwacht den Sparer-Pauschbetrag und liefert eine druckfertige Steuerbescheinigung. Du musst nichts tun.

Bei ausländischen Brokern ist das anders. DEGIRO (Niederlande), Interactive Brokers (USA), eToro (Zypern), Trading 212 (Bulgarien) — keiner von ihnen unterliegt der deutschen Quellenbesteuerungspflicht. Du bekommst keine Jahressteuerbescheinigung. Du bekommst auch keinen automatischen Abzug der Abgeltungsteuer.

Stattdessen landet jeder Gewinn, jede Dividende, jeder Zins ungekürzt auf deinem Konto. Das klingt gut, hat aber einen Haken: Du bist verpflichtet, diese Erträge selbst zu versteuern — und das Finanzamt wartet nicht auf dich.

Rechtliche Grundlage: Warum du es wirklich musst

Die Pflicht zur Selbstdeklaration ergibt sich aus zwei Normen:

  • § 32d Abs. 3 EStG — Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (also alle Erträge von ausländischen Brokern), müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • § 149 AO — Wer nach § 32d EStG erklärungspflichtig ist, muss eine Steuererklärung abgeben.

Das gilt auch, wenn du unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) bleibst. Auch dann musst du die Anlage KAP einreichen — der Pauschbetrag wird dann einfach abgezogen und die Steuer ist null.

Was du für die Anlage KAP brauchst

Je nach Broker unterscheiden sich die verfügbaren Exportdateien. Gemeinsam ist allen: Du brauchst eine vollständige Liste aller Transaktionen für das Steuerjahr — Käufe, Verkäufe, Dividenden, Zinsen, Quellensteuer.

BrokerExportformatWo zu finden
DEGIRO CSV (Transaktionen + Konto) Inbox → Transaktionen / Konto → Export
Interactive Brokers Activity Statement (CSV/PDF) Reports → Tax → Activity Statement
eToro Account Statement (XLSX) Portfolio → Kontoverlauf → Export
Trading 212 CSV Exports Konto → Exportieren
Revolut CSV (Aktien-Trades) Aktien → Transaktionen → Exportieren

Welche Anlage(n) du ausfüllen musst

Als Nutzer eines ausländischen Brokers brauchst du mindestens die Anlage KAP, und wenn du ETFs hältst auch die Anlage KAP-INV.

Welche Anlage für was?
ErtragAnlageZeile
Aktiengewinne + Dividenden + Zinsen (Gesamt)KAP19
Davon: Aktiengewinne (in Z19 enthalten)KAP20
AktienverlusteKAP23
Verluste sonstige (Topf 2)KAP22
Quellensteuer anrechenbarKAP41
ETF-Ausschüttungen (vor TFS, je Fondsart)KAP-INV4–8
Vorabpauschale (vor TFS, je Fondsart)KAP-INV9–13
ETF-Veräußerungsgewinne/-verluste (vor TFS)KAP-INV14–26

Die wichtigsten Berechnungen die du selbst durchführen musst

Was ein deutscher Broker automatisch erledigt, liegt bei dir, wenn du einen ausländischen Broker nutzt:

  • FIFO-Berechnung — für jeden Aktienverkauf musst du nach dem First-In-First-Out-Verfahren (§ 20 Abs. 4 EStG) ermitteln, welche Anteile verkauft wurden und was ihr Einstandspreis war. Das gilt auch über Jahresgrenzen hinweg.
  • Währungsumrechnung — alle Beträge müssen in Euro umgerechnet werden, mit dem EZB-Referenzkurs zum Transaktionsdatum.
  • ETF-Teilfreistellung — ETF-Gewinne sind nicht vollständig steuerpflichtig; je nach Fondstyp wird ein Teil freigestellt (30 % für Aktien-ETFs).
  • Vorabpauschale — für thesaurierende ETFs fällt jährlich eine Mindestbesteuerung an, auch ohne Verkauf.
  • Verlustverrechnungstöpfe — Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen.

Risiko: Automatischer Informationsaustausch (CRS)

Ausländische Broker melden Kontoinhaber und Erträge seit 2017 automatisch an die deutschen Steuerbehörden — im Rahmen des OECD Common Reporting Standard (CRS). Das Bundeszentralamt für Steuern erhält diese Daten und kann sie mit deiner Steuererklärung abgleichen.

„Ich habe es nicht gewusst" schützt nicht vor Nachzahlungen und Zinsen. Wer ausländische Kapitalerträge nicht angibt, riskiert außerdem ein Steuerstrafverfahren, wenn die Abweichung groß genug ist.

Häufige Fragen zu ausländischen Brokern und Anlage KAP

Muss ich die Anlage KAP auch abgeben, wenn ich Verluste hatte?
Ja. Verluste aus einem ausländischen Broker werden nur dann in den amtlichen Verlustverrechnungstopf eingestellt, wenn du sie in der Anlage KAP angibst. Wer das versäumt, kann diese Verluste in Folgejahren nicht mehr nutzen.
Kann ich einen Freistellungsauftrag bei einem ausländischen Broker einrichten?
Nein. Freistellungsaufträge sind nur bei deutschen Kreditinstituten möglich. Bei DEGIRO, IBKR & Co. nicht. Den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 € für Verheiratete) beantragst du stattdessen über die Anlage KAP — er wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie lange muss ich meine DEGIRO-Dokumente aufbewahren?
Steuerlich relevante Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Das betrifft deine DEGIRO-CSVs, alle Kaufnachweise und Kontoauszüge. Besonders wichtig: Kaufnachweise für Positionen, die du noch nicht verkauft hast — die brauchst du für die FIFO-Berechnung, wenn du irgendwann verkaufst.
Was ist, wenn ich Käufe von vor 2018 noch im Depot habe?
Aktien und ETFs, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind durch eine Altbestandsregelung steuerfrei (sie wurden 2017 fiktiv veräußert und neu angeschafft). Für alles ab 2009 gilt die reguläre Abgeltungsteuer mit FIFO. Beim Verkauf von ETFs mit Anschaffung vor 2018 gilt ein Freibetrag von 100.000 € (InvStG Altbestand) — aber nur bis 31.12.2017.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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