Verlustverrechnungstöpfe — wie Topf 1 und Topf 2 funktionieren
Was ist ein Verlustverrechnungstopf?
Das deutsche Steuerrecht erlaubt, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen. Aber nicht beliebig — das Finanzamt führt getrennte Töpfe für unterschiedliche Ertragskategorien. Verluste aus einem Topf können nur mit Gewinnen desselben Topfes verrechnet werden.
Dieser Mechanismus soll verhindern, dass spekulative Verluste (z. B. aus Aktien) mit sicheren Zinserträgen verrechnet werden. Das Prinzip ist in § 20 Abs. 6 EStG geregelt.
Die zwei Töpfe, die für DEGIRO-Nutzer relevant sind
| Topf | Was hineingehört | Womit verrechenbar |
|---|---|---|
| Topf 1 — Aktien | Verluste aus Aktienverkäufen | Nur mit Aktiengewinnen |
| Topf 2 — Sonstige |
Verluste aus ETF-Verkäufen, Anleihen, Dividendenausfälle, Währungsverluste aus Termingeschäften |
Mit allen Kapitalerträgen außer Aktiengewinnen (also auch mit Dividenden und Zinsen) |
Konkret: Wenn du Apple-Aktien mit 800 € Verlust verkaufst, kannst du diesen Verlust nur gegen Gewinne aus Aktienverkäufen aufrechnen — nicht gegen Dividenden, nicht gegen ETF-Gewinne. Wenn du einen MSCI-World-ETF mit 800 € Verlust verkaufst, kommt dieser in Topf 2 und kann breiter verrechnet werden.
Wie die Verlustverrechnung im Steuerformular funktioniert
Bei einem deutschen Broker führt die Depotbank beide Töpfe automatisch und verrechnet laufend. Bei DEGIRO musst du das selbst ermitteln und in deine Steuererklärung eintragen.
| Was | Anlage KAP Zeile | Anlage KAP-INV |
|---|---|---|
| Aktiengewinne (nach FIFO) — Sammelzeile | Zeile 19 | — |
| Davon: Aktiengewinne (in Z19 enthalten) | Zeile 20 | — |
| Aktienverluste (nach FIFO) | Zeile 23 | — |
| Verluste sonstige Kapitalerträge (Topf 2) | Zeile 22 | — |
| ETF-Veräußerungsgewinne (vor TFS, Aktienfonds) | — | Zeile 14 |
| ETF-Veräußerungsverluste (vor TFS, Aktienfonds) | — | Zeile 16 |
| Dividenden + Zinsen | Zeile 19 (enthalten) | — |
Das Finanzamt verrechnet automatisch: Zeile 19 gegen Zeile 20 (Aktientopf), und den Rest intern für Topf 2. Du musst nicht selbst die Verrechnung vornehmen — du trägst einfach Gewinne und Verluste getrennt ein.
Verlustvorträge: Verluste in Folgejahren nutzen
Wenn deine Verluste in einem Jahr die Gewinne übersteigen, verfallen sie nicht. Das Finanzamt führt einen Verlustvortrag, der in Folgejahren genutzt werden kann. Getrennt nach Topf 1 (Aktien) und Topf 2 (sonstige).
Damit das funktioniert: Du musst den Verlust in dem Jahr angeben, in dem er entstanden ist. Wer einen Verlust bei DEGIRO nicht in der Anlage KAP angibt, verliert das Recht auf den Vortrag — es gibt keinen automatischen Ausgleich über Jahresgrenzen.
Wenn du in einem Jahr keine Gewinne hattest, oder deine Verluste die Gewinne übersteigen, stellt das Finanzamt auf Antrag einen Verlustfeststellungsbescheid aus. Dieser sichert den Vortrag rechtssicher für Folgejahre. Ohne Antrag — oder ohne Anlage KAP — gibt es keinen Bescheid.
Konkretes Beispiel: Gemischtes Jahr mit Aktien und ETFs
| Transaktion | Betrag | Topf |
|---|---|---|
| Apple verkauft (Gewinn, nach FIFO) | +1.200 € | Topf 1 (Aktien) |
| Tesla verkauft (Verlust, nach FIFO) | −800 € | Topf 1 (Aktien) |
| MSCI World ETF verkauft (Verlust, nach TFS) | −600 € | Topf 2 (sonstige) |
| Dividenden (Apple, Shell) | +320 € | Topf 2 (sonstige) |
Verrechnung:
- Topf 1: 1.200 € − 800 € = 400 € netto steuerpflichtig (Zeile 19: 1.200, Zeile 20: 800)
- Topf 2: 320 € Dividenden − 600 € ETF-Verlust = −280 € Verlustvortrag
Ergebnis: 400 € Aktiengewinn zu versteuern, 280 € Verlust in Topf 2 wird vorgetragen und steht 2025 zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Verlustverrechnungstöpfen
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.