ETF Teilfreistellung — warum nur 70 % deines Gewinns besteuert werden
Was ist die Teilfreistellung und warum gibt es sie?
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz (InvStG). Kern der Reform: Investmentfonds zahlen nun selbst Körperschaftsteuer auf ihre Erträge — Dividenden, Mieteinnahmen, und mehr.
Damit Anleger diese Steuer nicht ein zweites Mal zahlen, wenn sie Fondsanteile verkaufen oder Ausschüttungen erhalten, gibt es die Teilfreistellung. Sie stellt einen pauschalen Anteil der Erträge steuerfrei — als grobe Kompensation für die bereits im Fonds gezahlten Steuern.
Die Konsequenz: Nicht dein voller ETF-Gewinn ist steuerpflichtig, sondern nur ein reduzierter Teil. Bei einem Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung zahlst du also effektiv nur auf 70 % des Gewinns Abgeltungsteuer.
Welche Teilfreistellungsquote gilt für deinen ETF?
Die Quote hängt davon ab, in welche Anlageklasse der Fonds mindestens zu einem bestimmten Anteil investiert ist — gemäß seinen Anlagebedingungen:
| Fondstyp | Bedingung | Teilfreistellung | Steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | mind. 51 % in Aktien | 30 % | 70 % |
| Mischfonds | mind. 25 % in Aktien | 15 % | 85 % |
| Immobilienfonds (inl.) | mind. 51 % in inl. Immobilien | 60 % | 40 % |
| Immobilienfonds (ausl.) | mind. 51 % in ausl. Immobilien | 80 % | 20 % |
| Anleihe-ETFs / sonstige | keiner der obigen | 0 % | 100 % |
Praktisch bedeutet das: Ein MSCI-World-ETF (>51 % Aktien) hat 30 % Teilfreistellung. Ein Aggregate-Bond-ETF hat 0 %. Ein Multi-Asset-ETF mit 30 % Aktienanteil hat 15 %.
Wo findest du die Fondsart deines ETFs?
Der ETF-Anbieter gibt die steuerliche Fondsart entweder im Verkaufsprospekt, im Key Information Document (KID/KIID) oder auf seiner Website an. Die maßgebliche Quelle ist das Bundesanzeiger-Eintrag des Fonds — dort steht die offizielle steuerliche Einordnung.
Als Faustregel für die häufigsten ETFs bei DEGIRO-Nutzern:
- iShares Core MSCI World (IE00B4L5Y983)
- Vanguard FTSE All-World (IE00B3RBWM25)
- Xtrackers MSCI World (IE00BJ0KDQ92)
- iShares S&P 500 (IE00B5BMR087)
- Vanguard S&P 500 (IE00B3XXRP09)
- iShares MSCI EM (IE00B4L5YC18)
- iShares Core € Corp Bond (IE00B3F81R35)
- Vanguard USD Corporate Bond (IE00BZ163G84)
- iShares € Govt Bond (IE00B4WXJJ64)
Wie die Teilfreistellung konkret berechnet wird
Die Teilfreistellung gilt für drei Arten von Erträgen aus ETFs: Veräußerungsgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale. Die Berechnung ist in allen drei Fällen identisch.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis (FIFO) | 4.000,00 € |
| Verkaufserlös | 5.800,00 € |
| Gewinn brutto | 1.800,00 € |
| − Teilfreistellung 30 % | −540,00 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 1.260,00 € |
→ In Anlage KAP-INV, Zeile 14 (Veräußerungsgewinn Aktienfonds) trägst du den
Bruttobetrag 1.800,00 € ein — die Teilfreistellung wird automatisch herausgerechnet.
Effektiv versteuert: 1.800 × 70 % = 1.260 €; Steuer ≈ 332,33 € inkl. Soli
Ohne Teilfreistellung: 1.800 × 25 % = 450 € + Soli ≈ 474,75 €
Welche Zeilen trägst du ein?
Bei einem ausländischen Depot wie DEGIRO trägst du die Erträge selbst in die Anlage KAP-INV ein. Wichtig: Alle Beträge werden vor Teilfreistellung eingetragen — die Teilfreistellung wird vom Steuerformular automatisch herausgerechnet. Das steht explizit in den amtlichen Ausfüllhinweisen zur Anlage KAP-INV (§ 20 InvStG).
| Ertrag | Zeile (Aktienfonds) | Anlage | Was einzutragen ist |
|---|---|---|---|
| Ausschüttungen Aktienfonds | 4 | KAP-INV | Bruttobetrag vor Teilfreistellung |
| Vorabpauschale Aktienfonds | 9 | KAP-INV | Bruttobetrag vor Teilfreistellung |
| ETF-Veräußerungsgewinn Aktienfonds | 14 | KAP-INV | Bruttobetrag vor Teilfreistellung |
| ETF-Veräußerungsverlust Aktienfonds | 16 | KAP-INV | Bruttobetrag vor Teilfreistellung |
KAPitan gibt dir alle Beträge bereits vor Teilfreistellung aus — du überträgst sie direkt in die entsprechenden Zeilen deiner Steuererklärung.
Häufige Fehler bei der Teilfreistellung
Häufige Fragen zur Teilfreistellung
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.