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ETF Teilfreistellung — warum nur 70 % deines Gewinns besteuert werden

Was ist die Teilfreistellung und warum gibt es sie?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz (InvStG). Kern der Reform: Investmentfonds zahlen nun selbst Körperschaftsteuer auf ihre Erträge — Dividenden, Mieteinnahmen, und mehr.

Damit Anleger diese Steuer nicht ein zweites Mal zahlen, wenn sie Fondsanteile verkaufen oder Ausschüttungen erhalten, gibt es die Teilfreistellung. Sie stellt einen pauschalen Anteil der Erträge steuerfrei — als grobe Kompensation für die bereits im Fonds gezahlten Steuern.

Die Konsequenz: Nicht dein voller ETF-Gewinn ist steuerpflichtig, sondern nur ein reduzierter Teil. Bei einem Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung zahlst du also effektiv nur auf 70 % des Gewinns Abgeltungsteuer.

Welche Teilfreistellungsquote gilt für deinen ETF?

Die Quote hängt davon ab, in welche Anlageklasse der Fonds mindestens zu einem bestimmten Anteil investiert ist — gemäß seinen Anlagebedingungen:

Fondstyp Bedingung Teilfreistellung Steuerpflichtig
Aktienfonds mind. 51 % in Aktien 30 % 70 %
Mischfonds mind. 25 % in Aktien 15 % 85 %
Immobilienfonds (inl.) mind. 51 % in inl. Immobilien 60 % 40 %
Immobilienfonds (ausl.) mind. 51 % in ausl. Immobilien 80 % 20 %
Anleihe-ETFs / sonstige keiner der obigen 0 % 100 %

Praktisch bedeutet das: Ein MSCI-World-ETF (>51 % Aktien) hat 30 % Teilfreistellung. Ein Aggregate-Bond-ETF hat 0 %. Ein Multi-Asset-ETF mit 30 % Aktienanteil hat 15 %.

Wo findest du die Fondsart deines ETFs?

Der ETF-Anbieter gibt die steuerliche Fondsart entweder im Verkaufsprospekt, im Key Information Document (KID/KIID) oder auf seiner Website an. Die maßgebliche Quelle ist das Bundesanzeiger-Eintrag des Fonds — dort steht die offizielle steuerliche Einordnung.

Als Faustregel für die häufigsten ETFs bei DEGIRO-Nutzern:

30 % Teilfreistellung (Aktienfonds):
  • iShares Core MSCI World (IE00B4L5Y983)
  • Vanguard FTSE All-World (IE00B3RBWM25)
  • Xtrackers MSCI World (IE00BJ0KDQ92)
  • iShares S&P 500 (IE00B5BMR087)
  • Vanguard S&P 500 (IE00B3XXRP09)
  • iShares MSCI EM (IE00B4L5YC18)
0 % Teilfreistellung (Anleihefonds):
  • iShares Core € Corp Bond (IE00B3F81R35)
  • Vanguard USD Corporate Bond (IE00BZ163G84)
  • iShares € Govt Bond (IE00B4WXJJ64)

Wie die Teilfreistellung konkret berechnet wird

Die Teilfreistellung gilt für drei Arten von Erträgen aus ETFs: Veräußerungsgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale. Die Berechnung ist in allen drei Fällen identisch.

Beispiel — Aktien-ETF Verkauf (30 % Teilfreistellung)
PositionBetrag
Kaufpreis (FIFO)4.000,00 €
Verkaufserlös5.800,00 €
Gewinn brutto1.800,00 €
− Teilfreistellung 30 %−540,00 €
Steuerpflichtiger Gewinn1.260,00 €

→ In Anlage KAP-INV, Zeile 14 (Veräußerungsgewinn Aktienfonds) trägst du den Bruttobetrag 1.800,00 € ein — die Teilfreistellung wird automatisch herausgerechnet.
Effektiv versteuert: 1.800 × 70 % = 1.260 €; Steuer ≈ 332,33 € inkl. Soli
Ohne Teilfreistellung: 1.800 × 25 % = 450 € + Soli ≈ 474,75 €

Welche Zeilen trägst du ein?

Bei einem ausländischen Depot wie DEGIRO trägst du die Erträge selbst in die Anlage KAP-INV ein. Wichtig: Alle Beträge werden vor Teilfreistellung eingetragen — die Teilfreistellung wird vom Steuerformular automatisch herausgerechnet. Das steht explizit in den amtlichen Ausfüllhinweisen zur Anlage KAP-INV (§ 20 InvStG).

ErtragZeile (Aktienfonds)AnlageWas einzutragen ist
Ausschüttungen Aktienfonds 4 KAP-INV Bruttobetrag vor Teilfreistellung
Vorabpauschale Aktienfonds 9 KAP-INV Bruttobetrag vor Teilfreistellung
ETF-Veräußerungsgewinn Aktienfonds 14 KAP-INV Bruttobetrag vor Teilfreistellung
ETF-Veräußerungsverlust Aktienfonds 16 KAP-INV Bruttobetrag vor Teilfreistellung

KAPitan gibt dir alle Beträge bereits vor Teilfreistellung aus — du überträgst sie direkt in die entsprechenden Zeilen deiner Steuererklärung.

Häufige Fehler bei der Teilfreistellung

Fehler 1 — Teilfreistellung auf die falschen ETFs anwenden: Anleihe-ETFs haben 0 % Teilfreistellung. Viele Anleger nehmen trotzdem 30 %, weil sie nicht nachgeschaut haben. Das führt zu einer Unterzahlung und kann bei einer Prüfung auffallen.
Fehler 2 — Nettobetrag nach TFS eintragen: In die KAP-INV-Zeilen gehört der Betrag vor Teilfreistellung (Bruttobetrag). Die Teilfreistellung wird vom Steuerformular automatisch angewendet (§ 20 InvStG). Wer den bereits gekürzten Nettobetrag einträgt, zahlt zu wenig und riskiert eine Nachzahlung.
Fehler 3 — ETF-Gewinne in Anlage KAP statt KAP-INV eintragen: Seit 2018 gehören ETF-Erträge in die Anlage KAP-INV, nicht in die Anlage KAP. In Zeile 19 der KAP (Aktiengewinne) haben ETF-Gewinne nichts verloren.

Häufige Fragen zur Teilfreistellung

Gilt die Teilfreistellung auch für Ausschüttungen?
Ja. Sowohl bei thesaurierenden als auch bei ausschüttenden ETFs wird die Teilfreistellung auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne angewendet. Du trägst in deine Steuererklärung immer den Betrag vor Teilfreistellung ein — das Formular rechnet die Freistellung automatisch heraus.
Was passiert, wenn ein ETF seinen Aktienanteil ändert?
Maßgeblich ist die Fondsart, die im Bundesanzeiger für das jeweilige Steuerjahr eingetragen ist. Wenn ein ETF seinen Aktienanteil ändert und damit die Schwelle von 51 % unter- oder überschreitet, kann sich die Teilfreistellungsquote ab dem Folgejahr ändern. In der Praxis ist das selten.
Ich habe einen ETF-Verlust — gilt die Teilfreistellung auch für Verluste?
Ja — auch Verluste werden um die Teilfreistellungsquote reduziert. Ein Verlust von 1.000 € bei einem Aktien-ETF ergibt nach Teilfreistellung (30 %) einen steuerlich anerkannten Verlust von 700 €. Du kannst also weniger verlustverrechnen als den nominalen Verlust.
Muss ich die Teilfreistellungsquote selbst berechnen?
Bei einem deutschen Broker übernimmt das die Depotbank. Bei einem ausländischen Broker wie DEGIRO bist du selbst verantwortlich. Du musst die Fondsart für jeden ETF im Portfolio kennen und die Berechnung manuell durchführen — oder ein Tool wie KAPitan nutzen, das das automatisch macht.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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